25. September 2020

Bausteine des neuen CO2-Gesetzes

Die Bestimmungen des neuen CO2-Gesetzes kurz und knapp zusammengefasst.

noplanetb

Was beinhaltet das neue CO2-Gesetz? Hier habe ich die Massnahmen zusammengefasst.

Inlandziel: Die Schweiz soll bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbieren. Dazu sollen mindestens 75 Prozent der Massnahmen im Inland erfolgen.-
Gebäude/Heizung: Bei Heizungsersatz bei Altbauten ab 2023 gilt ein CO2-Grenzwert. Der Grenzwert von maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr soll in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden. Faktisch heisst das, dass Hausbesitzer*innen nur noch eine neue Ölheizung einbauen können, wenn das Haus gut isoliert ist.
Übergangsbestimmung: Kantone, welche ihre Energiegesetzrevisionen beim Inkrafttreten des CO2-Gesetzes bereits umgesetzt haben, können die neuen Grenzwerte bis 2026 aufschieben.
CO2-Zielwerte bei Neuwagen: CO2-Zielwerte für den Durchschnitt neuer Fahrzeuge werden verschärft, im Einklang mit der EU. Neu sollen ausserdem nicht nur für Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Vorgaben erlassen werden, sondern auch für schwere Lastwagen. Importeure müssen Strafe zahlen, wenn ihre Neuwagenflotte über den Zielvorgaben liegt.
Das Geld wird zur Hälfte in den Klimafonds und zur Hälfte in den NAF (Nationalstrassen- und Agglomerations-Fonds) gelegt.
Benzin-/Dieselpreis: Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen einen grösseren Teil des CO2-Ausstosses kompensieren – und mehr davon im Inland. Die Folge: Benzin- und Diesel werden teurer. Der Aufschlag wird aber begrenzt: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen.
CO2-Abgabe auf Brennstoffe: Der maximale Satz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen steigt von heute 120 auf bis zu 210 Franken pro Tonne CO2, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.
Öffentlicher Verkehr: Die Rückerstattung der Mineralölsteuer fällt weg, damit der konzessionierte Verkehr ökologischer wird: ab 2026 für Fahrzeuge im Ortsverkehr und ab 2030 für alle im konzessionierten Verkehr eingesetzten Fahrzeuge. Eine Ausnahme gilt, wenn aus topografischen Gründen keine Busse mit Alternativantrieb fahren können.
Flugticketabgabe: Auf Flugtickets wird eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben, je nach Klasse und Reisedistanz. Belohnt werden jene, die wenig oder gar nicht fliegen: Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden, die andere Hälfte fliesst in den neuen Klimafonds.
Auch auf Flügen mit Privatjets wird eine Abgabe erhoben. Dies gilt für Flugzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 5700 Kilogramm, und die Spanne bewegt sich zwischen 500 und 3000 Franken.
Unternehmen: Die CO2-Abgabe wird schrittweise erhöht. Alle Unternehmen können sich aber davon befreien lassen.
Klimafonds: In den Fonds, der bisherige Gefässe ersetzt, sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe und knapp die Hälfte aus der Flugticketabgabe fliessen.
Strafbestimmungen: Wer vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit die CO2-Abgabe hinterzieht, wird mit Busse bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft.