30. Juni 2023

Transparenz

Budget Ständeratswahlen 2023

Weil es sich um kantonale Wahlen handelt, gelten bei Wahlen in den Ständerat bezüglich Offenlegung der Finanzierung andere Regeln als bei den Nationalratswahlen. Ständeratskandidierende haben vor der Wahl keine Offenlegungspflichten. Wenn die Wahl erfolgreich war und mehr als 50'000 Franken aufgewendet wurden, müssen Kampagnenführende von gewählten Ständerätinnen und Ständeräten hingegen die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie die monetären und nichtmonetären Zuwendungen über 15’000 Franken, die in den letzten 12 Monaten vor der erfolgreichen Wahl gewährt worden sind, einreichen. Die Frist für diese Meldung an die Eidgenössische Finanzkontrolle läuft 30 Tage nach Amtsantritt ab (Art. 76c Abs. 3 und 76d Abs. 1 Bst. c BPR). Bei einer Vereidigung am 4. Dezember 2023 sind die Angaben und Dokumente bis zum 3. Januar 2024 offenzulegen.

Im Sinne der Transparenz lege ich mein Budget für die Ständeratskampagne bereits vor den Wahlen offen. Spenden oder Sachzuwendungen in Wert von über 15'000 Franken pro Person würde ich auf meiner Website veröffentlichen. Ich erfülle den Ehrenkodex für Nationalrats- und Ständerratskandidierende der SP Schweiz.

Stand 30.6.2023